AGB

1. Allgemeines
Nachstehende Verkaufs-, Einbau- und Lieferbedingungen sind Gegenstand aller mit uns abgeschlossenen Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Bei Vertragsabschlüssen wird die Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners vorausgesetzt. Der Wegfall der Kreditwürdigkeit berechtigt uns vom Rücktritt von einem geschlossenen Vertrage bzw. dessen Kündigung.

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. In unseren Angebotspreisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese wird in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe gesondert berechnet und ausgewiesen. Die Angebotspreise beziehen sich bei Einbauten auf fachgerecht hergestellte Gewerke der Vorunternehmer. Notwendig werdende Zusatzarbeiten werden nach Material- und Zeitaufwand zusätzlich zusätzlicher Fahrtkostenberechnet.

3. Vertragsabschluß
Bestellungen und Aufträge werden durch schriftliche Auftragsbestätigungen angenommen. Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung werden Vertragsinhalt, wenn der Auftragsbestätigung nicht innerhalb 2 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber widersprochen wird. Bei Bestellungen nach Musterstücken bleiben Abweichungen in folge technischer Änderungen vorbehalten und berechtigen uns zur Forderung der daraus resultierenden änderungsbedingten Mehrpreise.Lieferungs- und Einbaufristen werden bestmöglich eingehalten. Lieferungs- und Einbauverzögerungen durch höhere Gewalt und bei Verzögerungen durch Vorlieferanten berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zu Ersatzansprüchen. Nachterminierung bleibt vorbehalten.

4. Gewährleistung
Bei Lieferung und Einbau von Montageteilen, wie z.B. Fenster, Türen und Verglasungen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges mit dem Einbau bzw. der Montage auf den Auftraggeber über. Gewährleistung erfolgt nach Maßgaben der VOB. Einbauten und Verglasungen gelten mit der Beendigung der Montage als ordnungsgemäß erfolgt. Reklamationen können berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 10 Tagen seit Beendigung der Montage des jeweiligen Einbauteils schriftlich erklärt werden. Reklamationsprüfung und Nachbesserung bleibt vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Geht das Eigentum infolge Verbindung gem. §§ 946 und 947 BGB zur vollständigen Zahlung in fremdes Eigentum über, so sind wir bei Zahlungsverzug zu Ausbau und Wiederaneignung eingebauter oder montierter Gegenstände berechtigt. Erbringen wir Lieferung oder Leistung als Subunternehmer, so gelten die Forderungen des Generalunternehmers gegen den von Auftraggeber für die von uns erbrachten Leistungen an uns abgetreten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Abtretung offen zu legen und die Forderung unmittelbar gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Umtausch, Änderungen und Rücknahme von Maßanfertigungen sind nicht möglich.

6. Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Skonti werden nur laut schriftlicher Zusage gewährt. Nicht fristgerechte Zahlungen berechtigen uns zur Forderung von Verzugszinsen in Höhe der Zinsen für die Inanspruchnahme von Kontokorrentkredit – mindestens jedoch in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.

7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus einem mit uns abgeschlossenen Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Hann. Münden (Sitz der Gesellschaft). Für Rechtsstreitigkeiten sind das Amtsgericht Hann. Münden bzw. das Landgericht Göttingen ausschließlich zuständig.

8. Verschiedenes
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

Schnell Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie unsere Rückruffunktion. In einem persönlichen Gespräch können wir dann maßgeschneiderte Lösungen für Sie entwickeln.

captcha